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Schritt 1: Vier Möglichkeiten zum Wechsel

In vier Fällen können Sie Ihrer alten Versicherung "Lebe wohl" sagen. Wichtigste Möglichkeit ist die reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Regelmäßig ist das Versicherungsjahr gleichzusetzen mit dem Kalenderjahr; die Kündigungsfrist beträgt nach §9 der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) einen Monat. Die Kündigung muss also in der Regel bis zum 30. November gegenüber der Gesellschaft erklärt sein. Konkret bedeutet dies, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Termin bei Ihrer Versicherung eingegangen sein muss. Der Poststempel ist unerheblich. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Strategie und Geschäftsmodell

Um den Kunden die Inanspruchnahme der Service- und Dienstleistungen zu ermöglichen AKW emittiert MCS eine Servicekarte, die in unterschiedlichen Varianten angebo-ten wird. Im Rahmen der Servicecardvereinbarung bieten MCS ihren Kunden bei-spielsweise Ersparnisse über alternative Telekommunikationsanbieter und Energie-versorger sowie den Vergleich gesetzlicher Krankenkassen an. Neben diesen exem-plarischen Leistungsbausteinen kann der Kunde weitere Leistungen in Anspruch nehmen, die alle über die Homepage www.mcs-card.de dargestellt, angeboten und mit den jeweiligen Produktpartnern abgewickelt werden. Zu diesen zählen Preisver-gleiche, Akzeptanzstellen (Preisvorteil bei Vorlage der Karte an der Kasse), eine ei-gene eShop-Lösung, das Vorhalten und der Vergleich von Pauschalreise- und Flug-buchungsdatenbanken aller namhafter Anbieter (TUI, Neckermann usw.), Kraftfahr-zeuganmietungen (z.B. Europcar, AVIS, SIXT), Hotelbuchungen und vielfältige ande-re Leistungen. Die Leistungsbausteine werden in vielen Fällen direkt und reibungslos zwischen Kunden und dem Produktpartnern abgewickelt, sodass MCS in diesen Fäl-len nur die Plattform bietet, mit deren Hilfe Kunden günstige Dienstleistungen vermit-telt werden. Zielsetzung ist es dem Kunden eine umfassende Einsparmöglichkeit an-zubieten, welche die MCS mit den Kooperationspartner aufgrund der hohen Kunden-anzahl vereinbaren konnte. Um den Kunden eine objektive und effektive Überprüfung seines Sparpotentials zu ermöglichen, führt die MCS gemeinsam mit dem Kunden eine Konsum und Bedarfs-analyse durch mit deren Hilfe einerseits dessen Vermögenssituation und anderer-seits dessen Konsumverhalten ermittelt wird. Nach der Erfassung der Konsum- und Dienstleistungsdaten werden diese in eine eigens durch MCS entwickelte Budgetop-timierungssoftware erfasst und das individuelle Einsparpotenzial in den unterschied-lichsten Rubriken berechnet. Im nächsten Schritt findet eine ausführliche Beratung in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zuhause statt, dabei wird dem Kunde ein per-sonifizierten Gutachten übergeben, das leichtverständlich und überzeugend seine Einsparmöglichkeiten darstellt. Die Budgetoptimierungssoftware hat neben dem per-sonifizierten Gutachten sämtliche in Frage kommenden Einsparpotentiale in Form von personifizierten Vertragsunterlagen gleichzeitig vorbereitet. Somit können mit der Darstellung des Gutachtens die vertraglichen Veränderungen beim Kunden sofort ohne weitern Zeitverzug getroffen werden und die erforderlichen Einsparmöglichkei-ten ohne weiteren Aufwand beantragt werden